Dienstag, 26. August 2014

Adolph Freiherr Knigge Benimmregeln immer noch gültig oder teilweise überholt?

Aus EatSmarter 

Adolph Freiherr Knigge: Benimmregeln immer noch gültig oder teilweise überholt?

7 schwachsinnige Knigge-Regeln




Gute Manieren sind weder altmodisch noch überflüssig. Laut einer Umfrage ist 98 Prozent der Befragten gutes Benehmen wichtig – vor allem zu Tisch. Die berühmtesten Anstandsregeln sind die des deutschen Schriftstellers Adolph Freiherr Knigge (1752–1796). Sein Buch „Über den Umgang mit Menschen“ war ursprünglich eher eine Einführung in gutes Benehmen. Über die Jahre – durch zahlreiches Überarbeiten des Textes nach dem Tod Knigges – wurde es jedoch immer mehr zum Regelwerk für Etikette. Viele dieser Regeln befolgen wir noch heute, manche sind mittlerweile veraltet und klingen heutzutage eher abstrus.

1. Brot darf man nur mit der linken Hand essen





Gebrochene Brotstücke, die Sie gegebenenfalls noch mit Käse oder Wurst belegen wollen, sollten Sie mit der linken Hand zum Mund führen. Der Grund: Das Belegen soll mit der rechten Hand, die dominierende Hand von den meisten Menschen, erfolgen. Damit Sie das Brot dann nicht mehr von der einen Hand in die andere geben müssen, hat sich die Regel etabliert, dass man Brot nur mit der linken Hand zum Mund führen soll. Übrigens: Brot sollte auch nicht geschnitten, sondern nur in mundgerechte Stücke gebrochen werden, damit man nicht abbeißen muss und so verhindert, dass Essensreste zwischen den Frontzähnen hängen bleiben.



2. Salat darf nicht geschnitten werden

Egal wie groß die Blätter sind, es gilt: Salat darf nicht geschnitten werden. Das Grünzeug sollte nur mit einer Gabel aufgespießt werden. Salatblätter, die so groß sind, dass sie nicht in den Mund passen, darf man zu kleinen mundgerechten Päckchen falten. Zur Not dürfen Sie dafür auch ein Stück Brot zur Hilfe nehmen, das Messer bleibt beim Salatessen aber tabu.

3. Brot darf man nicht in die Suppe tunken


Ein absolutes Knigge-No-Go: Brot in die Suppe tunken. Wenn Sie nicht anders an den letzten Suppenrest in der Tasse gelangen können, dann müssen Sie ihn drin lassen. Alternative: Sie dürfen die Tasse an ihren zwei Henkeln anheben und den letzten Schluck Suppe trinken. Übrigens: Auch Saucen dürfen nicht mit Brot vom Teller „gewischt“ werden.

4. Kartoffeln dürfen nicht zerdrückt werden


Für Kartoffeln gibt es gleich mehrere Regeln: Sie dürfen nicht mit dem Messer geschnitten werden, sondern müssen mit der Gabel zerteilt werden. Sie dürfen aber auch nicht zerdrückt werden – auch wenn Kartoffeln dann mehr Sauce aufnehmen können.

5. Eier darf man nicht mit dem Messer schneiden




Auch Eier sollten nicht mit dem Messer geschnitten werden. Das liegt daran, dass die Messer früher nicht versiegelt waren. Wenn sie mit Eiweiß in Berührung kamen, verfärbte sich die Schneide. Und diese Flecken waren nur schwer wieder zu entfernen. Wer die Eierschale entfernen wollte, musste diese durch Klopfen aufbrechen. Da neuere Messer legiert sind, schüttelt auch mittlerweile die feine Gesellschaft nicht mehr mit dem Kopf, wenn man sein Ei mit einem Messer aufschneidet.







6. Weißer Wein zu weißem Fleisch, roter Wein zu rotem Fleisch


Lange hieß es: „Weißer Wein zu weißem Fleisch (Geflügel) und Fisch und roter Wein zu rotem Fleisch (Schwein, Rind und Wild).“ Der Hintergrund: Früher nahm man an, dass rote Weine immer schwer sind und daher besser zu deftigem Essen passen. Die leichten weißen Weine wurden hingegen nur zu leichten Gerichten gereicht. Doch heutzutage gibt es auch leichte Rotweine und schwere Weißweine – diese Knigge-Regel ist daher überholt. In vielen Köpfen ist sie jedoch noch immer fest verankert.



7. Mit alkoholfreien Getränken darf man nicht anstoßen


Eigentlich sollte man – laut Knigge-Regeln – nur mit alkoholischen Getränken anstoßen. Wer nur Wasser oder Saft trinkt, darf sein Glas nicht erheben. Da es aber nicht höflich ist, Abstinenzler wie zum Beispiel Schwangere von diesem Ritual auszuschließen, erlauben es die modernen Normen mittlerweile auch, mit alkoholfreien Drinks anzustoßen. Dabei sagt man übrigens laut Knigge „Zum Wohl“ und nicht „Prost“.
(bor)

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